Oberirdisch
Bei der oberirdischen Lagerung eines Flüssiggastanks ist lediglich eine kleine Fläche notwendig, um den Flüssiggasbehälter auf einer dafür vorgesehen Betonplatte aufzustellen. Ein geeigneter Standort ist bspw. hinter Grünpflanzen oder einer Garage, damit der Tank im Garten eine unauffällige Position einnehmen kann. Des Weiteren muss darauf geachtet werden, dass der Tank zur Befüllung einfach zu erreichen ist.
Beim Aufstellen eines oberirdischen Tanks sind gewisse Vorüberlegungen zu treffen, die wir Ihnen im Folgenden kurz erläutern möchten. Besonderes Augenmerk gilt hierbei dem Schutzbereich, dem Schutzabstand und dem Wandabstand.
- Aut Wunsch führen wir folgende Arbeiten bei der Aufstellung Ihres Flüssiggastanks aus:
- Unsere Leistungen
- – Anlieferung und Abnahme des Flüssiggastanks
- – Anlieferung der Fundamentplatte beim oberirdischen Tank
- – Lieferung und Montage des Reglersatzes mit Vereisungsschutz
- – Lieferung und Einbau des Gaszählers
- – Erstellung der Rohrleitung bis Zählerausgang und Mauerrohr für Hauswanddurchführung
Ihre Voraussetzungen
- – Erstellung des Rohrgrabens für die Flüssiggasleitung
- – Gelegentliche Außenreinigung des Behälters
- – Äußere Prüfung des Tankbehälters alle 2 Jahre
- – Innere Prüfung alle 10 Jahre
- – Reparaturen oder Austausch der Behälterarmaturen
- – Wartung der Rohrleitung
- – Austausch des geeichten Zählers
Behältergröße | 1,2 to | 2,1 to | ||
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Füllmenge | 2340 l | 4120 l | ||
Leergewicht | 670 kg | 1020 kg | ||
Länge | 2,50 m | 4,30 m | ||
Durchmesser | 1,25 m | 1,25 m | ||
Höhe | 1,40 m | 1,40 m | ||
Höhe + Haube | 1,60 m | 1,60 m |
Innerhalb des Schutzbereiches, der einen Radius von 3 m umfasst, dürfen sich folgenden Unterpunkte nicht befinden:
- – Zündquellen
- – Kanaleinläufe
- – Türen, Fenstern und Wandöffnungen
- – anlagenfremde Gegenstände
- – Parkplätze und Verkehrswege
- – brennbare Stoffe
- – Luft- und Lichschächte
Schutz- und Wandabstände müssen wie folgt eingehalten werden:
- – Der Abstand zu brennbaren Stoffen (Feuerholz etc.) muss mindestens 5 m betragen
- – Der Abstand zwischen Behälter und Wand muss mindestens 1 m betragen
- – Oberhalb des Behälters muss diese Wand frei von Öffnungen, Fenstern und brennbaren Materialien sein